FNP
Stadt Hamm
Planungsamt -61-
Technisches Rathaus
Gustav Heinemann Str. 10
59065 Hamm 17.11.2006
Bebauungsplan Nr. 04.065 –INLOGPARC- der Stadt Hamm, 196. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamm
Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB Behördenbeteiligung
hier: Stellungnahme der LNU
Vorbemerkungen
Die LNU hat sich bereits im Verfahren zur Neuaufstellung des GEP Dortmund-Unna-Hamm vehement gegen die Ausweisung eines Industriegebietes in Weetfeld ausgesprochen.
Unterstützt wurde sie u.a. von den Naturschutzverbänden NABU und BUND, von der LÖBF und der Landwirtschaftskammer.
Obwohl der seinerzeit zuständige Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung mit Erlass vom 17. Juni 2004 eine Versagung für dieses Gebiet ausgesprochen hat, weil die Ziele B.III.123 bis 125 nicht gegeben sind, wurde seitens der Stadt Hamm und der Gemeinde Bönen auf politischem Wege alles versucht, diesen Erlass zu kippen und eine GIB Ausweisung zu erreichen. Das gelang mit der neu gewählten CDU/FDP Regierung in Düsseldorf.
Die im Erlass aufgeführten Gründe, der geplante GIB würde die A2 als räumliche Zäsur überspringen und einen neuen Siedlungsansatz begründen, der die bereits bestehenden Tendenzen für eine bandartige Entwicklung entlang der A2 noch verstärken würde, wurden zugunsten des GIB-Bereiches nicht beachtet.
Über den Widerspruch der Darstellung des GIB Weetfeld zu § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 LEPro hat sich das inzwischen zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie hinweggesetzt.
Da klingt es wie Hohn, wenn der Umwelt- und Agrarminister Eckhard Uhlenberg anlässlich einer Tagung in der er sich gegen den hohen Flächenverbrauch aussprach wörtlich erklärte: „Weetfeld konnte ich leider nicht mehr verhindern“, er bedauerte die GIB-Ausweisung, hat ihr aber letztlich zugestimmt.
Abschließend sei an dieser Stelle vermerkt, dass bei genauer Betrachtung der erwartete positive Arbeitsmarkteffekt durch vor allem logistisch orientierte Betriebe nicht eintritt. Vielmehr gibt es ausreichend Beispiele dafür, wie Neuansiedlungen zu Verlagerung und sogar Abbau von Arbeitskräften geführt haben. Somit greift auch das unsägliche Argument Arbeitsplätze gegen Umweltbelange nicht!
Abgesehen von der formalen, nicht nachvollziehbaren Fehlleistung von Politikern und Behörden, entbehrt die Entscheidung zum GIB-Weetfeld jeder fachlichen Grundlage.
Wir werden im Folgenden dazu Stellung nehmen.
Zum Umweltbericht:
196. Änderung des Flächennutzungsplanes –INLOGPARC-
2 Inhalt und Ziele der FNP-Änderung
Hier werden u.a. folgende Punkte aufgeführt:
- Entwicklung von möglichst restriktionsfreien Gewerbe- und Industrieflächen (Dreischichtbetrieb mit Nacht- und Wochenendarbeit sowie
- Größtmögliche Flexibilität im Grundstückszuschnitt
Diese Punkte widersprechen den unter 3 genannten Zielen des Umweltschutzes im GEP.
Den Punkten Freiraum- und Agrarbereiche, Regionale Grünzüge und Bereich zum Schutz der Landschaft kann dadurch nicht ausreichend Rechnung getragen werden.
3.3 Landschaftspläne
Der von der Stadt aufgestellte Landschaftsplan Hamm Süd hatte ursprünglich das zutreffende Entwicklungsziel 2, „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen“ zu Gunsten des Entwicklungszieles 6, „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der Bauleitplanung“ aufgegeben.
Die LÖBF, als Fachbehörde des Landes, hat seinerzeit empfohlen, dieses Gebiet in ein größeres Landschaftsschutzgebiet einzubeziehen, da es Teilflächen umfasst, die wesentliche Funktionen für den Aufbau des regionalen Biotopverbundes erfüllen (Schreiben der LÖBF vom 12.04.2000).
Da der Landschaftsplan eine Planung der Stadt ist und diese das Industriegebiet mit Macht durchsetzen will, wurden diese qualifizierten fachlichen Empfehlungen ignoriert.
Nördlich der Wilhelm-Lange-Str. ist im Landschaftsplan das Entwicklungsziel Erhaltung formuliert. Hier ist im Interesse der Natur und Landschaft, aber auch zum Schutz der Wohnbebauung eine massive Aufforstung als Pufferzone erforderlich.
Der Schutzstreifen zwischen Niedervöhdebach und geplantem Industriegebiet ist unzureichend.
Er kann mit der vorgesehenen geringen Breite den Schutz des Gewässers nicht erfüllen.
3.4 Informelle Planungsinstrumente
Der von der Stadt Hamm und der Gemeinde Bönen in Auftrag gegebene städtebauliche Rahmenplan ist eine Planung, die in erster Linie optimale Verhältnisse für die Industrieansiedlung schaffen soll. Alle anderen Belange, so auch die relevanten natur- und landschaftlichen Erfordernisse spielen in diesem subjektiven Plan nur eine untergeordnete Rolle.
Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vom Büro Landschaft und Siedlung erstellte UVS Teil I, die umfangreiche 150 Meter und 200 Meter breite Schutzpflanzungen und Flächen mit Immissions- und Sichtschutzfunktionen vorsah, wurde gar nicht beachtet.
Dieser Plan war im Übrigen die Abstimmungsgrundlage in der Bezirksvertretung Pelkum und im Rat der Stadt für das Industriegebiet.
Stattdessen wurden vom gleichen Planungsbüro Alternativpläne erstellt, von denen der mit der geringsten Durchgrünung, aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes schlechteste, ausgewählt wurde.
Eine derartige einseitige Rahmenplanung, die zudem als Grundlage für die FNP-Änderung dient, bedeutet ein Rückfall in graue Zeiten, als der Natur- und Umweltschutz noch keine Rolle spielte.
4 Bestandsbeschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen der Planung
4.1 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt
Das geplante Industriegebiet wird zu erheblich höheren Lärmbelästigungen der Bevölkerung in den angrenzenden Wohngebieten vor allem an der Provinzialstr., der Großen Werl Str., der Weetfelderstr. und An der Spierkuhle führen.
Das zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen wird darüber hinaus negative Auswirkungen auf ganz Weetfeld und Wiescherhöfen haben. Hinzu kommt eine Zunahme der gesundheitsgefährdenden Feinstaubbelastung.
Die bisherige Erholungsfunktion wird durch die Industriebauten und durch die Versiegelung der Flächen nicht nur reduziert, sie geht vollständig verloren. Wer möchte schon seine Freizeit in einem Industriegebiet verbringen?
Bei Nichtdurchführung der Planung käme es, entgegen der Bewertung, zu einer wesentlichen Verbesserung der Wohn- und Erholungsfunktion, weil diese Fläche im Landschaftsplan mit dem EZ 2 „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen“ versehen wäre. Die Lärmbelastung würde durch entsprechende Maßnahmen weiter gemindert, der Erlebniswert des Erholungsraumes weiter gesteigert.
4.2. Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt
Die Bestandserhebung der Tier eund Pflanzen weist eine relativ hohe Vielfalt aus.
Es wird jedoch in Zweifel gezogen, dass mit der kurzzeitigen Untersuchung das Artenspektrum vollständig erfasst wurde.
Im Gegensatz zu der Prognose über die Entwicklung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen, sind sehr wohl Beeinträchtigungen und auch die Vernichtung verschiedener Arten zu erwarten.
Die im faunistischen Fachbeitrag aufgeführten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen haben lediglich Alibifunktionen. Sie sind nicht in der Lage den Tier- und Pflanzenbestand zu erhalten. Den Arten wird der Lebensraum genommen, das Industriegebiet stellt eine unüberwindliche Barriere dar, die den Austausch der Lebewesen verhindert.
Geplante Straßen bilden z.T. tödliche Fallen für Amphibien. Jagdflächen der Fledermäuse werden vernichtet.
Bei der Realisierung der ursprünglichen Landschaftsplanung käme es sehr wohl zu einer Verbesserung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen.
4.3 Boden
Durch das Industriegebiet werden ausgesprochen wertvolle landwirtschaftliche Flächen mit hohen Bodenwertzahlen unwiederbringlich vernichtet.
Ein Ausgleich ist auch durch Extensivierung bisher intensiv genutzter Böden nicht möglich.
Eine Veränderung der Bodensituation bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt nicht und ist auch nicht erforderlich.
4.4 Wasser
Der Wasserhaushalt wird durch Versiegelung und die Eingriffe in das Grundwasser erheblich und nachteilig verändert.
Empfindliche, wasserführende Gräben verschwinden, Uferbewuchs wird beseitigt.
Das Ökosystem Wasser wird vernichtet, stattdessen werden künstliche, von Verschmutzung
stark gefährdete Rückhaltebecken angelegt, die auch die Wasserläufe außerhalb des Gebietes
(Niedervöhdebach, Wiescherbach u.a.) belasten können.
4.5 Klima/Luft
Durch die geplanten überdimensionalen Hochbauten kommt es zu erheblichen Klimaverän-
derungen, Luftaustausch wird unterbunden, durch die Versiegelung kommt es zur
Aufheizung. Durch die Betriebe und den erhöhten Lastwagenverkehr kommt es zu stärkeren
Luftbelastung.
Bereits im Umweltschutzbericht 9 vom Sept. 91, Luftgüte in Hamm heißt es für den Bezirk
Pelkum: „Eine Kapazitätsausweitung des Straßennetzes ist aus lufthygienischer Sicht als kritisch anzusehen.“
4.6 Landschaft/Landschaftsbild
Wie in der Bestandsbeschreibung richtig dargestellt, handelt es sich bei dem Areal um einen mit gliedernden und belebenden Elementen ausgestatteten Landschaftsraum, der seit alters her
durch die Landwirtschaft geprägt ist. Dieser Landschaftsraum wird für alle Zeiten vernichtet.
Das Landschaftsbild wird durch die vorgesehenen Hochregallager verschandelt.
Die Eingriffe in Landschaft und Landschaftsbild sind nicht ausgleichbar, schon gar nicht mit
der Anlage linearer Gehölzstrukturen.
Eine wesentliche Verbesserung der Landschaft und des Landschaftsbildes würde durch die
Realisierung des EZ 2 im Landschaftsplan erreicht.
4.7.1 Kultur- und sonstige Sachgüter
Der geplante FNP – Änderungsbereich ist eine historische, bäuerlich geprägte Kulturlandschaft die an sich schützenswert ist.
In der heutigen Zeit ist die Flächenversieglung in der BRD immens hoch ,
(bis zu 140 ha täglich)., es ist unverantwortlich diese bedrohliche Tendenz zu unterstützen.
4.8 Wechselwirkungen
Die Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter, bzw. die Zerstörung der Biozönose haben zwangsläufig auch nachhaltige und kaum wieder herstellbare Zerstörungen der Wechsel-
wirkungen zur Folge. Eine Verbesserung der Situation könnte durch die Realisierung des
EZ 2 in der Landschaftsplanung erfolgen.
5 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung von Umweltauswirkungen und
zur Kompensation von Eingriffen
5.1 Vermeidung/Minimierung
Die hier aufgeführten Maßnahmen können die großflächige Vernichtung des Landschafts-
raumes nicht vermeiden , nicht minimieren und erst recht nicht kompensieren.
Die aufgezeigten Eingrünungen und Einbindungen sind bestenfalls Versuche, das Industriegebiet „optisch zu verschönern“.
Es ist absurd den verbliebenen minimalen Restflächen noch Biotopverbundfunktionen
zuzuschreiben. Ebenso ist es nicht möglich die kolossalen Hochbauten durch lineare Gehölzstrukturen zu kaschieren und dadurch das Landschaftsbild zu optimieren.
Die „Skyline“ des Industriegebietes in Bönen ist dafür ein gutes negatives Beispiel.
Die Aussage des Hammer Oberbürgermeisters :“So etwas darf nach Hamm natürlich nicht hinkommen“, hat hier keine Wirkung.
Die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind hilflose Versuche, den Bürgern
den INLOGPARC plausibel zu machen.
5.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz; Kompensationsmaßnahmen
Der durch die geplante FNP- Änderung ermöglichte überdimensionale Eingriff ist nicht
ausgleichbar. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen können den Eingriff in keiner Weise
ausgleichen. Die Widersprüche in den Einzelplänen machen diese Diskrepanz deutlich.
Während in der Umweltverträglichkeitsstudie Teil I umfangreiche gebietsinterne Ausgleichs-
maßnahmen geplant sind, werden im städtebaulichen Rahmenplan und auch im vorliegenden
B´Plan nur minimale Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen.
Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des überplanten Geländes sind im FNP überhaupt
keine Flächen festgesetzt. Zur Durchsetzung des Ratsbeschlusses, diese Maßnahmen zeit- und
ortsnah durchzuführen, besteht also keine planungsrechtliche Handhabe. Die Realisierung,
selbst dieser Maßnahmen, ist rechtlich nicht abgesichert und steht in den Sternen
6. Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Im Rahmen der Industrieflächenentwicklung wurden von der Verwaltung im Vorfeld
6 Suchräume ins Gespräch gebracht.
In der Ratsvorlage 4368 vom 22.04.1999 wurde die Landschaft in Weetfeld ohne nähere Untersuchung als „indifferent“ bezeichnet.
Diese vorzeitige abqualifizierende Bewertung zeigt, dass man sich auf Weetfeld ohne wenn und aber festgelegt hat . Die fachlichen Gesichtspunkte spielten keine Rolle mehr. Das Prüfungsverfahren war gelinde gesagt unseriös!
7.1 Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus den bereits dargelegten Gründen nicht schlüssig
und in der Bewertung nicht nachzuvollziehen. U.a.ist z.B die Sozialverträglichkeit der Planung nicht untersucht.
Resumee:
Der 196. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der LNU nicht zugestimmt .Wie in den vorhergehenden Ausführungen deutlich gemacht wurde; kann der zu erwartende
Eingriff nicht ausgeglichen werden.
Darüber hinaus weist der Umweltbericht gravierende Mängel auf.
Für die errechneten Ersatzmaßnahmen außerhalb des geplanten B´plangebietes sind im FNP
keine Flächen ausgewiesen. D.h. es bestehen keine planungsrechtlichen Bindungen.
Die Ersatzmaßnahmen können, wenn überhaupt, an jedem x-beliebigen Ort im Stadtgebiet realisiert werden. Ersatzmaßnahmen haben nur einen Sinn, wenn sie den am Ort entstandenen
Schaden mildern.
Die Weetfelder Bürger haben nichts davon, wenn die Ersatzmaßnahmen
beispielsweise in Uentrop durchgeführt werden.
Der Ratsbeschluss, die Maßnahmen orts- und zeitnah durchzuführen wird auf diese Weise
konterkariert.
Um die gebietsexternen Kompensationsmaßnahmen an wirkungsvoller Stelle zu sichern, ist die Flächenausweisung dafür im FNP vorzunehmen. Im Anschluss daran sind sie in einem
aufzustellenden, sogen. Negativbebauungsplan festzusetzen.
Diese Stellungnahme ist abgestimmt mit dem NABU Hamm und dem BUND.
Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 04065 – INLOGPARC –der Stadt Hamm
- Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB-(Behördenbeteiligung)
- Hier: Stellungnahme der Bürgergemeinschaft gegen die Zerstörung der Weetfelder Landschaft e.V. –Mitglied der LNU-
Dem o.g. Bebauungspan stimmen wir nicht zu.
Wir haben bereits in unserer Stellungnahme zur 196. FNP-Änderung wesentliche Gründe für die Ablehnung desselben aufgeführt. Der Bebauungsplanentwurf ist aus dem geänderten FNP entwickelt worden und weist deshalb die dort aufgeführten Fehlentwicklungen und Mängel auf.
Grundsätzliche Bedenken
Unsere Ablehnung des B’Planes erfolgt aber auch aus grundsätzlichen Bedenken.
Es ist heutzutage nicht mehr zu verantworten, wertvolle, unbelastete, intakte Naturlandschaft mit besten Ackerböden dauerhaft zu vernichten. Ethische und volkswirtschaftliche Gründe sprechen dagegen, zumal es noch belastete und kontaminierte alte Zechenbrachen gibt, die in ihrem desolaten Zustand verbleiben. Es ist nicht vertretbar, jeweils nach Bedarf immer neue Landschaft zu versiegeln und dann, wenn sie nicht mehr gebraucht wird, unsaniert liegen zu lassen.
Der Hinweis auf das florierende Industriegebiet „Am Mersch“ in Bönen hat auch seine Schattenseiten. Es werden immer nur die angeblich neuen Arbeitsplätze angeführt, nicht die durch Umsiedlung und Rationalisierung vernichteten (Beispiel:Westfalia).
Die verlagerten Betriebe streichen Subventionen ein, modernisieren ihre Anlagen und entlassen einen Teil der Belegschaft. Andere Belegschaftsmitglieder sind gezwungen, weite Wege von ihrem früheren Arbeitsort zu ihrem neuen zurückzulegen. Sie bevölkern die Autobahnen und haben durch die Kürzung der Kilometerpauschale zusätzlich noch hohe finanzielle Einbußen hinzunehmen.
Die Straßenverhältnisse in Wiescherhöfen und Weetfeld lassen den zu erwartenden erhöhten KFZ-Verkehr nicht mehr zu. Der Schwerlastverkehr quält sich bereits mühsam und für die Bevölkerung in unzumutbarer Weise durch die bewohnten Ortslagen und stellt für Kinder und ältere Leute eine akute Gefahr dar. Das Verkehrsaufkommen , insbesondere auch der Schwerlastverkehr aus dem und in das Bönener Industriegebiet überschreitet heute schon das Maß des erträglichen. Provinzialstr., Weetfelderstr., Wiescherhöfenerstr. u.a. sind bereits eine Gefahrenquelle. Die im Rat der Stadt Hamm beschlossene Straßensperrung für LKW über 3,8t (Ergänzung zur Beschlussvorlage 1381/01), ist erst kürzlich durch die CDU-Fraktion im Rat wieder abgeblockt worden.
Ein Bau der B 63 n liegt in weiter Ferne und ist in Teilen, nicht nur aus Kostengründen, nicht realisierbar. Hinzu kommt, dass entgegen allen Aussagen und Absprachen in Bönen bereits Vorkehrungen getroffen werden, mit Bautätigkeiten im 3. Bauabschnitt zu beginnen. Durch diese vorzeitige Bautätigkeit im letzten Bauabschnitt wird es zwangsläufig zu verstärktem LKW-Aufkommen kommen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW hat in einem an den Regionalrat gerichteten Schreiben vom 07.09.2005 folgenden Hinweis gegeben: „Dabei gehe ich davon aus, dass die bauleitplanerische Umsetzung des interkommunalen Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen ‚Hamm/Bönen’ bedarfsgerecht, abschnittsweise erfolgt.“
Auch der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Eckhard Uhlenberg, teilt uns in seinem Schreiben vom 14.09.2005 dazu folgendes mit: „Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Stadt Hamm ihrer Ankündigung entsprechend den noch nicht besiedelten Teil des GIB südlich der A2 und die neue Fläche nur abschnittsweise und bedarfsorientiert umsetzen wird.“
An diesem Beispiel sieht man, was man von solchen Bekundungen zu halten hat!
Da es sich hier ja um ein gemeinsames interkommunales Industriegebiet handelt, erwarten wir, dass ein solcher Alleingang der Gemeinde Bönen von der Stadt Hamm nicht akzeptiert wird. Die Auswirkungen auf den Verkehr auf Hammer Stadtgebiet wären gravierend und können nicht hingenommen werden.
Planvoraussetzungen und Festsetzungen
Die Vorgabe, das Gewerbe- und Industriegbiet möglichst restriktionsfrei zu entwickeln, verhindert eine ausgewogene Planung. Ausreichende Eingrünungen und ökologisch wirksame Maßnahmen sind nicht möglich, weil den anzusiedelnden Firmen große Freiräume zugebilligt werden.
Die Erschließung soll über die K13n erfolgen. Solange die B63n aber nicht vorhanden ist, mündet die K 13 in die Provinzialstr. und belastet die Bewohner von Weetfeld und Wiescherhöfen in unzumutbarer Weise. Besonders wären auch die Anwohner der Großen Werlstr, betroffen. Aber auch die Anbindung an die K13 an die künftige B63n bringt durch die Dammlage (Überquerung der Eisenbahnlinie Hamm-Dortmund) erhebliche Belastungen für die Bevölkerung. Es ist ein Trugschluss, dass durch die „Stärkung des Niedervöhdebaches“ (?!) eine Biotopverbundachse aufrecht erhalten, geschweige denn die Wiederherstellung der ökologischen Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts verbessert werden kann. Was soll der Niedervöhdebach miteinander verbinden? Die Ökologie wird zerstört, das Landschaftsbild verschandelt. Dabei wird der so genannte „zentrale Grünzug“, wie auch der Niedervöhdebach, zusätzlich für wasserwirtschaftliche Belange in Anspruch genommen.
Unverständlich ist, dass im Gebiet auch ausnahmsweise Betriebe zugelassen werden, die die Schwellenwerte der Störfallverordnung (12.BImSchV) überschreiten. Damit sind, entgegen den Beteuerungen der Verwaltung, allen Betrieben für die Ansiedlung Tür und Tor geöffnet.
Bei Baukörperhöhen von 50 m ist die Landschaft vollends abgeschottet. Die Klimaauswirkungen sind nicht abzusehen, die Luftzirkulation wird unterbunden (siehe auch unsere Ausführungen unter 4.5 in der Stellungnahme zum FNP).
Zur äußeren Erschließung s.o..
Die Erschließung ist durch die K13 keineswegs sicher gestellt. Die Erschließungsstraßen im Bönener Industriegebiet und der Zubringer zur Autobahn sind heute kaum in der Lage, den anfallenden Verkehr zu bewältigen.
Unsere Einwände im Scoping-Termin bei der Festlegung des Untersuchungsraumes wurden weder protokolliert noch berücksichtigt.
Die aufgeführten Ziele des Umweltschutzes im Gebietsentwicklungsplan sind nicht berücksichtigt worden und widersprechen der Bebauungsplanung, so zum Beispiel: Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit des Freiraums als
- Raum für Land- und Forstwirtschaft
- Identifikationsraum und historisch gewachsene Kulturlandschaft
- ökologischer Verbindungsraum und Lebensraum für Pflanzen und Tiere
- Raum für landschafts- und naturverträgliche Erholung, Sport- und Freizeitnutzung
- klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum
- Raum mit Bodenschutzfunktionen
Alle genannten Kriterien werden in der Bauleitplanung nicht beachtet.
Der Landschaftsplan Hamm – Süd hat das das Gebiet des Bebauungsplanes von vornherein mit dem Entwicklungsziel 6 belegt, also als erhaltenswürdigen Landschaftsraum aufgegeben. Unter diesen Voraussetzungen wäre zumindest die unmittelbar nördlich angrenzende Fläche zwischen Wilh.–Lange–Str. und Spierkuhle als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (Aufforstung) fest zu setzen gewesen..
Die Prognosen bei den einzelnen Schutzgütern, dass es bei Nichtdurchführung der Planung zu keiner Veränderung des heutigen Zustandes kommt, können nicht geteilt werden. Vielmehr kommen durch die jetzige Planung andere Planungsinstrumentarien nicht zum Tragen, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen würden,(zB. eine fachgerechte Landschaftsplanung).
Das im Landschaftsplan ausgewiesene Naturdenkmal (ND 69, Stieleiche) ist im B´plan nicht berücksichtigt.
Als besonderes Schutzgut sei hier das Wasser angeführt. Etliche Wasserläufe sollen überbaut werden, andere verlegt und ausgebaut. Die wasserökologischen Verhältnisse werden vernichtet oder stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Einleitungen aus den offenen Retentionsgräben in den Niedervöhdebach bilden beispielsweise eine Verschmutzungsgefahr, die auch alle andern Verbindungswasserläufe belasten kann. Darüber hinaus werden halbwegs naturnahe Wasserläufe durch technische Eingriffe, Drosselabflüsse, Trapezprofile und ähnliche Maßnahmen zu Abflussrinnen. Das Ökosystem Wasser wird zerstört. Auch hier handelt es sich um einen nicht ausgleichbaren Eingriff.
Die Bereitstellung sehr großer Flächen für die Industrienutzung lässt wenig Raum für Kompensationsmaßnahmen innerhalb des: B´Plans. Zumeist handelt es sich um linienhafte Maßnahmen in einem lebensfeindlichen Umfeld, die wohl kaum ökologisch wirksam sein können. Straßenbepflanzungen haben in erster Linie gestalterischen Wert. Für höhere Lebewesen stellen solche Flächen eher eine Gefahr dar.
Selbst die Lückenbepflanzung der Wilh.–Lange–Str., die die Straßenbauabteilung der Stadt im Rahmen der Unterhaltung durchzuführen hätte, geht kleinlich in die Berechnung der Kompensationsmaßnahmen ein. Die Bepflanzung der neuen Straßen, wie auch der Wasserläufe, gehört zur Grundausstattung der Baumaßnahme und ist in der Kompensation nicht anzurechnen.
Ein ganz wesentlicher Mangel ist, dass die externen Kompensationsmaßnahmen nicht lokalisiert und auch flächenmäßig nicht festgelegt sind. Sie sind planungsrechtlich nicht erfasst und können demzufolge, wenn überhaupt, irgendwo realisiert werden. Da ist der Ratsbeschluss, die Ersatzmaßnahmen orts- und zeitnah durchzuführen, wenig hilfreich. Die Fläche zwischen Wilh. – Lange – Str. und Spierkuhle bietet sich dafür an. Eine Aufforstung in diesem Bereich würde die Weetfelder Wohnbereiche abschirmen und auch gleichzeitig ein wichtiges Landschaftselement im Rahmen des Biotopverbundsystems sein. Es kann nicht angehen, dass Ersatzmaßnahmen nur dort stattfinden, wo Grundstücke billig zu haben sind. Das Industriegebiet wird ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt. Wir erwarten, sollte es zur Realisierung des INLOGPARC´s kommen, dass hier nicht andere Maßstäbe angelegt werden. Um die Kompensationsmaßnahmen auch planungsrechtlich zu sichern, ist zeitgleich ein so genannter Negativbebauungsplan aufzustellen, der diese Maßnahmen festsetzt und sichert.
Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass ein Industriegebiet in Weetfeld eine nicht wieder gut zu machende Fehlentwicklung einleitet, die sich sowohl gegen die Bevölkerung, als auch gegen eine noch relativ unbelastete Kulturlandschaft richtet .Wir lehnen deshalb die 196. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04.065 – INLOGPARC kategorisch ab.
Die Stellungnahme ist abgestimmt mit dem NABU Hamm und dem BUND.
Bebauungsplan
Gemeindeverwaltung Bönen
Postfach 1241
59194 Bönen 17.11.2006
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „INLOGPARC“
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Dem Bebauungsplan Nr. 41 „INLOGPARC“ wird nicht zugestimmt.
Im Gebietsentwicklungsplan wird eine eindeutige Festlegung hinsichtlich der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Bönen/Hamm (INLOGPARC) beschrieben. Die Festlegung bezieht sich auf drei Bauabschnitte, die schrittweise entwickelt werden sollen:
1. südlich der A2/östlich Poilstr.
2. nördlich der A2, vorwiegend auf Hammer Gebiet im östlichen Bereich
3. nördlich der A2 in westlicher Richtung
Diese Reihenfolge sieht offensichtlich auch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW indem es am 07.09.2005 an der Regierungspräsidenten in Arnsberg schreibt:
„Dabei gehe ich davon aus, dass die bauleitplanerische Umsetzung des interkommunalen Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen ‚Hamm/Bönen’ bedarfsgerecht, abschnittsweise erfolgt.“
Auch der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Eckhard Uhlenberg, teilt uns in seinem Schreiben vom 14.09.2005 dazu folgendes mit: „Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Stadt Hamm ihrer Ankündigung entsprechend den noch nicht besiedelten Teil des GIB südlich der A2 und die neue Fläche nur abschnittsweise und bedarfsorientiert umsetzen wird.“
Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme des 3. Bauabschnittes werden die bisherigen Planungen konterkariert.
Die Planungen für Entwässerung und Hochwasserschutz, die ineinander greifen und eine schrittweise Entwicklung vom 1. Bauabschnitt südlich der A 2 über den 2. Bauabschnitt nördlich der A 2 vorwiegend auf Hammer Gebiet und dann erst im 3. Bauabschnitt vorsehen, können nicht parallel zu der Bebauung umgesetzt werden.
Entwässerung und Hochwasserschutz sind nicht gewährleistet.
Von politischer Seite und von Seiten der Verwaltung wurde immer wieder betont, dass insbesondere der dritte Bauabschnitt unmittelbar gekoppelt ist an dem Vorhandensein der B63n und deren Anbindung durch die K13.
Beides ist nicht gegeben und die zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsflüsse werden die Lebensqualität der umliegenden Bevölkerung weiter erheblich beeinträchtigen.
Eine wirklich interkommunale Abstimmung und Erörterung der Auswirkungen auf die gesamte Planung des Gewerbe- und Industriegebietes durch die Inanspruchnahme des dritten Bauabschnittes scheint zwischen Hamm und Bönen nicht stattgefunden zu haben, denn wie sonst hätte es sein können, dass die Hammer Baudezernentin auf der Bürgerversammlung am 23. September diesen Jahres sich unwissend hinsichtlich einer Bürgernachfrage zu einem möglichen Baubeginn im 3. Bauabschnitt zeigte.
Allein die bis hierhin aufgeführten Punkte begründen ausreichend die Ablehnung des Bebauungsplanes.
Diese Stellungnahme ist abgestimmt mit dem BUND Hamm und NABU Hamm.