Widersprüche

Hier finden Sie ein Beispiel für einen Widerspruch zum Bebauungsplan.

Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans zum sogenannten InlogPark im Bereich Pelkum / Weetfeld finden sich zahlreiche bisher nur unzureichend geklärte Fragen bezüglich der Umweltverträglichkeit des geplanten Industrie- und Logistikzentrums und der Auswirkungen auf die umgebenden Wohngebiete. Ohne Anspruch auf Vollzähligkeit führe ich auf:

1. Umgang mit der zusätzlichen gewerblichen und durch Pendler bedingten Verkehrsbelastung
Die Ausführungen im Bebauungsplan sehen keinen rechtzeitigen ausreichenden Schutz der Wohnbevölkerung vor der massiven zusätzlichen Verkehrsbelastung vor, da der Baubeginn der B63n als überregionalem Zubringer zeitlich nicht abzusehen ist (falls die B63n je gebaut wird).
Entgegen der mündlichen Aussage von Stadtbaurätin Fr. Schulze-Böing ist auch eine Sperrung der zuführenden Straßen aus dem Bereich Wiescherhöfen mit Beginn der Nutzung des Industriegebiets nicht möglich, da es sich hierbei um Kreisstraßen handelt, die nicht ersatzlos gesperrt werden können (siehe Stellungnahme 0487/06 der Verwaltung zur Bezirksvertretungssitzung Pelkum vom 22.8.2006). Bereits jetzt sind die Große Werlstraße und die Wiescherhöfener Straße jeweils mit rund 5000 KFZ täglich belastet.
Folglich muss der Bebauungsplan dahingehend korrigiert werden, dass eine Bebauung erst dann in Frage kommt, wenn die B63n tatsächlich erstellt worden ist und ein Ersatz für die zu sperrende Weetfelder Straße und Provinzialstraße abseits der Wohnbebauung besteht. Ich verweise hierbei auch auf den Beschluss des Rat der Stadt Hamm vom 7.5.2002, in dem der Schutz der Wohnbevölkerung vor den entstehenden Verkehrsbelastungen durch Sperrungen bestimmter Straßen für den LKW-Verkehr festgeschrieben wurde.

2. Klärung der Entwässerung der zusätzlichen riesigen versiegelten Oberfläche
Wie die Diskussion des Bebauungsplans in der Bürgerversammlung am 21.9.2006 in Pelkum ergab, ist die Entwässerung der zusätzlich der Versiegelung preisgegebenen Oberfläche nicht ausreichend geregelt. Hierbei ergab sich ja, dass selbst von den „Planern“ bei Starkregen Überschwemmungen in den Wohngebieten auf Grund der begrenzten Kapazität des Vorfluters Niedervöhdebach nicht ausgeschlossen werden.
Da es ja auch nicht auszuschließen ist, dass die Pumpstation in der Weetfelder Straße (wie uns im Jahr 2002 berichtet wurde) abgestellt wird, um ggf andere Stadtteile zu schützen, drohen der Weetfelder und Wiescherhöfener Wohnbevölkerung durch den InlogPark nach dem derzeitigen Entwurf erhebliche Schäden an ihren Häusern und ihrem Eigentum.
Das ist unzumutbar.
In einem verabschiedungsfähigen Bebauungsplan muss die Entwässerung ausreichend geklärt sein. Dabei muss eindeutig geregelt sein, dass auch bei schweren Niederschlägen die Entwässerung des sogenannten InlogParks nicht zum Schaden der angrenzenden Wohnbevölkerung in Selmigerheide, Weetfeld und Wiescherhöfen erfolgt.

3. Klärung der Luftschadstoffbelastung für Weetfeld, Wiescherhöfen und die Stadt Hamm – insbesondere unter Würdigung der Klimaaanalyse des Kommunalverbands Ruhr (KVR )1994
Hierzu als Einführung:
bei dem Großbrand der Firma Denninghaus im Gewerbegebiet Bönen am 29.9.2006 ist eine Situation eingetreten, vor der Kritiker des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiets Hamm/Bönen wie die Bürgergemeinschaft Weetfeld seit Jahren warnen. Wie Ihnen bekannt sein wird, wurde der Qualm und Gestank des Kunststoffbrandes durch die aus Südwesten kommende Luftströmung bis in die Mitte der Stadt Hamm getragen. Wie detailliert hier auf potenzielle Giftstoffe untersucht wurde, wurde der Öffentlichkeit meines Wissens bislang nicht mitgeteilt.
Bereits die Klimaanalyse des Kommunalverbands Ruhr 1994 stellte für Hamm eine hohe bis kritische Luftbelastung fest (siehe „Flechtenkartierung“). Einer noch stärkeren Luftbelastung standen seinerzeit unter anderem die großen Freiflächen im Süden der Stadt als Ausgleich entgegen (Rhynern, Weetfeld, Pelkum), die bei überwiegend aus Westen oder Südwesten wehendem Wind für Luftaustausch sorgten. Die südwestlichen Freiflächen sind mittlerweile zum Teil schon Geschichte (Gewerbegebiet Bönen), ein großer Teil des verbliebenen Rests soll durch das geplante Industriegebiet Weetfeld noch vernichtet werden. Im Gegensatz zum Gewerbegebiet Bönen wird das GIB Weetfeld uneingeschränkt nutzbar sein, d.h. es bestehen noch weniger als in Bönen Einschränkungen bezüglich der hier gelagerten oder verarbeiteten Stoffe und Substanzen.
Statt einer klimatischen Ausgleichregion sind somit der Süden Hamms und der Grenzbereich nach Bönen also zur potenziellen Gefahrenquelle im Hinblick auf die Belastung der Luft Hamms mit Schadstoffen geworden. Von einer erheblichen Verstärkung der Schadstoffbelastung in Hamm ist bei Errichtung des InlogPark in Weetfeld auszugehen.
Ich fordere daher vor Errichtung eines GIB Weetfeld insbesondere auch auf Grund der ohnehin hohen Schadstoffbelastung der Luft der Stadt Hamm, der besonderen geographischen Situation des GIB im Südwesten Hamms und der geplanten uneingeschränkten Nutzbarkeit des GIB eine dezidierte Klimaanalyse für den Bereich Weetfeld wie auch der hieraus resultierenden Klimabelastungen der Stadt Hamm. Die Klimaanalyse sollte allgemein veröffentlicht und für die Bevölkerung gut zugänglich sein.

4. Der Bebauungsplan für den InlogPark weist keinerlei ortsnahe Ausgleichs- oder
sinnvolle Ersatzmaßnahmen auf. Dies ist ein Armutszeugnis für einen Bebauungsplan. Vor einer endgültigen Verabschiedung des Plans müssen diesbezüglich detaillierte Ausweisungen erfolgen.

5. Auf Grund des Umfangs der Planung ist bei dem Bebauungsplan für den InlogPark
vor der eventuellen Verabschiedung durch die Bezirksvertretung bzw den Rat der Stadt Hamm eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten und die voraussichtlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu fordern.

Ich bitte Sie daher um die Aufnahme der oben genannten Punkte in die Planungen zum InlogPark.